Autor: Meyer-Wimmer, J., Dreyer, Friedrich, Meyer, Johannes
Auflagennummer (WdK): 2
Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
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103
ihre Schiffe zum Herrendienst herzugeben oder Abgaben von den Frachtgütern der Schiffe erheben. Im Bistum Speier, sowie an allen königlichen Zollstätten sind die Bürger zollfrei. Ohne ihre Zustimmung darf die Münze nicht leichter gemacht werden. Wer Jahr und Tag ungehindert in seinem Hause gesessen hat, bleibt auch für die Folgezeit abgabenfrei. Kein Höriger, der Jahr und Tag in der Stadt gewohnt hat und von seinem Herrn nicht zurückgefordert ist, darf zur Rückkehr unter die Dienstbarkeit desselben gezwungen werden.
In früheren Zeiten konnte es geschehen, daß ein Höriger, der seinem Herrn entlaufen war und in der Stadt Eigentum erworben hatte, noch nach Jahren zurückgefordert wurde; er mußte dann mit Zurücklassung seiner Habe die Stadt räumen. Hatte es einst geheißen: „Unter dem Krummstab ist gut wohnen," als es sich darum handelte, in schwerer Bedrängnis Schutz vor Gewaltthat zu finden, so galt jetzt als Recht: „Die Luft in den Städten macht frei."
Die Herrschaft des Bischofs war gebrochen, naturgemäß hätte jetzt @®ebrt__ das Reich wieder an dessen Stelle treten müssen, aber die Lücke toar1“^“"6 bereits wieder gefüllt, indem jetzt die Vertreter der Bürgerschaft den a®teezn-Stuhl des regierenden Herrn einnahmen. An anderer Stelle ist bereits darauf hingewiesen worden, daß der Bischof in Regierungsangelegenheiten sich des Beirats seiner Geistlichen und Ministerialen bediente. Aber schon im elften Jahrhundert zog er, wenn es sich um rein städtische Dinge handelte, auch Bürger in seinen Rat, die er wählte, wie Klugheit und Wohlwollen es ihm eingaben. Ihnen überwies der Bischof namentlich die Regelung des Warenverkehrs. Sie waren die Beisitzer des Marktgerichtes, das seine Macht allmählich erweiterte und besonders in der Finanzverwaltung eine wichtige Stellung einnahm. Eine gesonderte Verwaltung der städtischen Gelder war um so mehr nötig, als Befestigung und Straßenbau immer neue und erhöhte Summen verlangten. Zur Erlangung derselben legte der „Stadtrat" (gleichsam die Specialkommission für städtische Angelegenheiten innerhalb des bischöflichen Rates) eine Abgabe auf die gewöhnlichsten Lebensmittel, das sogenannte „Ungelt", z. B. von Korn und Wein. Aus dieser Geldfrage entstanden denn auch die ersten Zwistigkeiten zwischen dem Bischof und dem Stadtrate, da ersterer demselben die Berechtigung zur selbständigen Steuererhebung bestritt. Ein Bischof ist es auch gewesen (Heinrich von Worms), der Kaiser Friedrich Ii. dazu vermocht hat, daß er in einer Verordnung vom Jahre 1332
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Extrahierte Personennamen: Heinrich_von_Worms Heinrich Friedrich_Ii Friedrich
Autor: Meyer-Wimmer, J., Dreyer, Friedrich, Meyer, Johannes
Auflagennummer (WdK): 2
Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
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Mauer aus festgefügten Quadersteinen überragten weitschauende Türme.
Der steile, enge Burgpfad ließ sich durch eiserne Querstangen völlig sperren. Die Brücke über den Burggraben konnte von innen emporgezogen werden. Doppelte Fallgatter wehrten selbst dem den Eingang, der bis zum Thore vorgedrungen war. — Zur Berennung der ^ng. Festungen dienten die mannigfaltigsten Maschinen. Große Schleudern warfen Steinblöcke, Balken, Feuerbrände. Sturmwidder zertrümmerten das Mauerwerk. Hohe Türme rückten auf Rollen heran. Ihnen entstiegen gerüstete Männer, welche über eine auf die Mauer geworfene Brücke drangen, während die im obersten Turmgeschosse ausgestellten Schützen die Feinde beunruhigten. Zugleich erklomm das übrige Heervolk die Sturmleitern. Der Bau der mannigfachen Werkzeuge erforderte kenntnisreiche Meister, welche auch die Belagerung zu leiten hatten. — Vor dem Heere versahen Späher den Sicherheit- s^tegr; dienst und kundschafteten die Bewegungen der Feinde aus. Wacht- b,enft-Posten sicherten die Ruhe der lagernden Scharen. — Im Kriege fanden Flußschiffe mehrfach Verwendung. Besonders die mächtigen Rhein-städte unterhielten gegen das Ende des Zeitraumes Flotten kampfgerüsteter Fahrzeuge." Eine eigentliche Seemacht stand indes den deutschen Königen nicht zu Gebote. Erst die Hohenstaufen verfügten seil Erwerbung des normannischen Staates über eine Flotte, die neben Streitschiffen auch geräumige Transportfahrzeuge besaß. (E. Blume.)
Die Rechtspflege folgte den Wegen, die Karl d. Gr. gewiesen hatte; es entstanden jedoch Verschiedenheiten unter den Ständen, die eine Vermehrung und Teilung der Gerichte zur Folge hatte. Das oberste Gericht war das Hofgericht. Der König selbst oder sein Stellvertreter, der Pfalzgraf, war Vorsitzer desselben, Schöffen oder Beisitzer waren Fürsten, Freie und Dienstmannen. Sie fanden das Urteil und luden besonders Fürsten vor ihren Stuhl. Da indes das Hofgericht das höchste Gericht war, so konnte jedermann im Volke dasselbe in Anspruch nehmen, wenn er glaubte, daß die untern Gerichte ihm unrecht gethan hatten. Auch der deutsche König selbst konnte beim Pfalzgrafen bei Rhein verklagt werden. Unter dem Hofgerichte standen die Landgerichte. Vorsitzer derselben waren die Grafen, die Schöffen mußten freie Männer fein, die mindestens drei Hufen als Eigentum befaßen. Dies Gericht durfte nur derjenige halten, dem der König selber die Gerichtsgewalt, den Königsbann, verliehen hatte (Herzöge, Pfalzgrafen, Landgrafen, Grafen, gewisse
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Autor: Dreyer, Friedrich, Meyer-Wimmer, J., Meyer, Johannes
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jungen), znsammen die Schiffskinder genannt und gegen,Heuer- (Löhnung) angenommen. Außerbem mürben zu Kriegsreisen freie Söldner, ,die Ruter' geworben, diese gern auf einen Beuteanteil. Sie waren die Landsknechte der See, verwegene, aber aussätzige Gesellen, mit beneit schwer auszukommen war.
Sobald das Schiff einen halben Seeweg gefahren war, versammelte der norddeutsche Schiffer Kriegsleute, Kinder und Reisende und sprach: ,Wir sind Gott und Wind und Wellen übergeben, darum soll jetzt einer dem andern gleich sein. Und da wir von schnellen Sturmwinden, ungeheuren Wogen, Seeraub und anderer Gefahr umringt sind, kann unsere Reise ohne steife Ordnung nicht vollbracht werden. Deshalb beginnen wir mit Gebet und Gesang um guten Wind und glückliche Ausfahrt und besetzen nach Seerecht die Schöffenstellen, damit ehrliches Gericht sei/ Darauf ernannte er mit Beistimmung des (Schiffs-) Volkes einen Vogt, vier Schöffen, einen Wachtmeister und Schreiber, einen Meistermann, der die Strafurteile vollzog, und einen Rackersmann (von racken — kratzen, schaben, sich in schmutziger Arbeit mühen) mit zwei Knechten, der das Schiff rein hielt. Endlich wurde das Seerecht mit feinen Strafen verkündet: Niemand soll fluchen bei Gottes Namen, niemand den Teufel nennen, nicht das Gebet verschlafen, nicht mit Lichtern umgehen, nicht die Viktualien (Lebensrnittel) verwüsten, nicht dem Zapfer in sein Amt greifen, nicht nach Sonnenuntergang mit Würfel oder Karte spielen, nicht den Koch vexieren und nicht die Schiffsleute hindern, bei Geldstrafe. Wer auf der Wache schläft, wer binnen dem Schiffsbord Rumor (Lärm, Aufruhr) anrichtet, der soll unter dem Kiel durchgezogen werden; wer an Bord seine Wehr entblößt, sie sei lang oder kurz, dem wird die Wehr durch die Hand an den Mastbaum geschlagen, daß er sich selbst die Wehr durch die Hand ziehen soll, wenn er loszukommen begehrt. Wer einen andern mit Unrecht verklagt, soll die doppelte Strafe der Schuld bezahlen; niemand soll sich am Meister-mann rächen.
Bei stiller See wurde das Seerecht verkündet, darnach Gericht gehalten und gestraft. Nahte das Schiff am Ende seiner Fahrt dem Hafen auf einen halben Seeweg, so machte zuerst der Kielherr oder Schiffer seine Rechnung mit Passagieren, Ruterrt und Kindern, dann traten Vogt und Schöffen zusammen, und der Vogt dankte ab und sprach: ,Was sich aus diesem Schiff zugetragen, das soll einer dem andern verzeihen, tot und ab fein lassen. Was wir geurteilt, das ist
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Autor: Dreyer, Friedrich, Meyer-Wimmer, J., Meyer, Johannes
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aus- und einlaufen und den Raub verkaufen dürften. Es läßt sich nicht beschreiben, was des loten und bösen Volkes aus allen Ländern von Bauern und Bürgern, von Amtsknechten und allerlei losem Volke da zusammenlief: denn alle, die nicht arbeiten wollten, ließen sich be-dünken, sie wollten von den armen dänischen und norwegischen Bauern reich werden. Dies ließ sich im Anfang wohl ansehen als ein großes gewinnreiches Ding, wodurch den Feinden großer Abbruch gethan wurde, aber Gott helfe, wenn man dem losen Haufen die Hand losläßt, so kann mau ihn doch mit aller Macht kaum verhindern und wehren, daß er Böses thut, auch wenn man ihn in großer Not zu Hilfe rief. Diese Gesellen, die sich so versammelten, nannten sich Vitalienbrüder (oder Likendeeler — Gleichteiler, weil sie ans gleiche Teilung raubten). Als sie aber zur See kamen, vergaßen sie bald ihren Auftrag und behandelten alle als Feinde, die ihnen auf der See in die Hand fielen.
Als diese heillosen Brüder nun merkten, daß durch viel Fleiß und Arbeit der Herren aus den Städten die Sache dahin gebracht wäre, daß der König los werden würde, gedachten sie noch eine Unthat anzurichten, ehe es zur Lösung käme und fuhren nach Bergen in Norwegen. Dort raubten sie den (hansischen) Kaufleuten, den Bürgern und auch den Norwegern alles, was sie an Silber, Gold, Kleinodien, Kleidern, Hausrat bekommen konnten, und was der Kaufmann an Fischen aufgespeichert hatte. Das alles nahmen sie und trugen es nach den Schiffen und fuhren nach Wismar und Rostock.
Als diese Buben die Beute verkauft hatten, ward ihnen ihr Dienst aufgesagt. Aber sie wollten von ihrem Thun nicht lassen und teilten sich in drei Teile. Eine Schar ging nach Friesland und raubte dort, was sie bekommen konnte, die andere Schar lief in die spanische See und brachte dort den Kaufleuten großen Nachteil, der dritte Haufen zog gegen die Russen und that ihnen großen Schaden. Dieser Seeräuber Hauptleute waren Goedeke Michel, Wichmann, Wigbold und Klaus Stortebecker (d. i. Stürzdenbecher)." (Alb. Richter, Quellenbuch.)
Nachdem die Vitalienbrüder etwa fünfzig Jahre der Schrecken der Meere gewesen waren, gelang es den Hansen und ihren Verbündeten endlich, eine große Flotte zum Vernichtungskampfe gegen die Räuber zusammenzubringen. Das größte Schiss der Flotte war das ham-burgische Hauptschiff, ,die bunte Kuh von Flandern'. Die Likedeeler lagen mit ihren Schiffen bei Helgoland, tranken geraubten Wein und achteten nicht des heraufziehenden Wetters. Ein wütender Kampf
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Extrahierte Personennamen: Michel Wichmann Klaus_Stortebecker
Autor: Dreyer, Friedrich, Meyer-Wimmer, J., Meyer, Johannes
Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
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68
entspann sich. Als aber die ,bunte Kuh mit ihren Hörnern^ das Vorderkastell des Raubschiffes, auf welchem Klaus Stortebecker focht, einrannte, da war das Geschick der Piraten entschieden. Sie flohen und ließen vierzig Tote auf dem Wahlplatze. Unter den siebzig Gefangenen war auch der berüchtigte Stortebecker. Nach Hamburg geführt, wurden sie ohne Gericht zum Tode verurteilt. Da erbaten die armen Sünder als letzte Gunst vom Rate der Stadt die Erlaubnis, in ihrem besten Gewände und begleitet von Pfeifern und Trommlern zur Richtstätte gehen zu dürfen. Ein zweites Treffen brachte auch den Goedeke Michel mit neunundsiebzig Genossen in die Gewalt der Hansen.
Damals sang das Volk:
,Stortebecker un Gödje Micheel Sund nen paar Rovers glikedeel -Se rotiert so lange bet Got Derbrot,
Do leben se grot Schanbe un Not?
b. i. Stortebecker und Goebeke Michael
Sinb ein paar Räuber zu gleichen Teilen;
Sie raubten so lange, bis es Gott verbroß,
Da litten sie große Schanbe und Not.
Noch im Anfange des neunzehnten Jahrhunderts wurde dies Lied
an den Küsten der Nord- und Ostsee gesungen.
Hanftn Reiche Schätze müssen den Likedeelern in Bergen in den Schoß ge-
Bergen. fqßen sein. War doch dort eine der wichtigsten Niederlassungen der Hansa. „Hufeisenförmig ist die norwegische Stadt an dem Meerbusen ,Bergenwaag' gelagert; ihre rechte ältere Seite führt den Namen der ,Brücke'. Hier befand sich die hansische Faktorei (Handlungsniederlassung in andern Weltteilen) und in ihrer unmittelbaren Nähe die Schustergasse unruhigen Angedenkens. Nicht als Gäste, sondern als Herren, als Gebieter der ihnen tiefverschuldeten Bürger, saßen die Hansen hier, gewaltthätig, anmaßend, wie es heute nur Söhne Albions (Englands) sind. Als im Jahre 1455 der königliche Statthalter Olus Nielsen die Deutschen durch willkürliche Zoll- und Handelsmaßregeln erzürnt hatte, empörten sich die Kaufleute und Schiffer, sie schlossen den Statthalter und die Domherren im Kloster St. Munkeles (St. Malcolm) ein und verbrannten Olns Nielsen samt sechzig Menschen. Jene Schuster, ursprünglich deutsche Handwerker, welche die nordischen Könige ins Land gerufen hatten, bildeten eine Art Prätorianer (Leibwache) für die hansischen Kaufleute.
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Extrahierte Personennamen: Klaus_Stortebecker Michel Micheel Michael
Sinb Hanftn Olus_Nielsen Nielsen
Autor: Dreyer, Friedrich, Meyer-Wimmer, J., Meyer, Johannes
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furt und Küstrin, ja auch von Crossen nach Frankfurt mußte der Umweg über Reppen gewählt werden. Dagegen konnte im fünfzehnten Jahrhundert ein Kaufmann, der von Crossen nach Breslau wollte, eine beliebige Straße wühlen, nur mußte sie über Neuftädtel führen.
Gegen die Ausübung des Strandrechts an den Küsten des Meeres und des Grundruhrrechts aus den Fluß- und Landstraßen eiferten Kaiser und Reichstag und belegten diese Erpressung mit den härtesten Strafen. Leider blieben die Verfügungen der Behörden, wie so oft im Mittelalter, ohne Wirkung, da sich niemand fand, der die Erfüllung derselben überwachte. Die Städte suchten sich meistens dadurch zu Helsen, daß sie mit den Besitzern der Küstenlande und der Land- und Flußstraßen Verträge abschlössen, die bei einem Unglücksfalle nicht nur die geborgenen Waren vor Diebstahl schützten, sondern auch innerhalb einer bestimmten Entfernung das Fällen von Bäumen gestatteten, damit Fahrzeug oder Wagen ausgebessert werden konnten. Für diese Erlaubnis zahlten die Städte eine gewisse Gebühr (Bergelohn).
Die drückendste Belästigung erlitt der Handel durch das stapel-recht'. Wo ein Warenzug auf seinem Wege einen Marktplatz fand, der dies Recht besaß, mußte er anhalten. Die sämtlichen Waren wurden ausgeladen und mehrere Tage lang an bestimmten Plätzen den Bürgern der Stadt zum Kaufe angeboten. Was nicht verkauft ward, durfte weitergeschafft werden, aber nur mit Fuhrwerk, welches Bürgern der Stadt gehörte. Diese hatten also nicht nur ein Vorkaufsrecht, sondern verdienten noch außerdem durch das Aus- und Umladen, sowie durch das Weiterschaffen der Waren. Jeder Marktplatz suchte sich insolge dessen das wichtige Stapelrecht zu verschaffen, und daher kam es, daß einige Handelsgegenstände nie an ihren eigentlichen Bestimmungsort gelangten. Mancher Kaufherr verkaufte seine Waren um jeden Preis an die Bürger des Stapelortes, da die Plackereien schier endlos waren und die Ladung durch das fortwährende Umladen stark geschädigt wurde.
Mancherlei Wege schlug man ein, diesem Übel zu steuern, am einfachsten war die Befreiung von dem Zwange durch kaiserliche Bewilligung. Vielfach erwarben auch Bürger der einen Stadt das Bürgerrecht in der andern, mit dem Stapelrecht begabten, um auf diese Weise von der drückenden Fessel frei zu werden. Oder man ernannte in dem Stapelorte einen Kaufmann zum ,Leger' oder Faktor d. i. Geschäftsführer des eigenen Geschäftes. Dieser nahm nun die geschickten Waren
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Autor: Dreyer, Friedrich, Meyer-Wimmer, J., Meyer, Johannes
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Westen, Schweden und Norwegen im Norden und Rußland im Nordosten. Sie standen noch auf einer niedrigen Stufe ihrer Entwicklung und konnten daher deutsches Geld, deutsche Waren und solche, die aus dem Süden Europas durch Deutschland gingen, nicht entbehren. Da-Tie neben aber hatten namentlich die Bewohner der drei nordischen König-Städte re^e — Dänemark, Schweden und Norwegen — den seit den ältesten D?/nor Seiten in ihnen lebendigen kriegerischen Geist noch nicht soweit dämpfen Mächtt können, daß nicht beim Anblick der in redlicher Arbeit erworbenen Reichtümer die alte Raublust in ihnen erwachte. Lübeck, Wismar, Rostock, Stralsund und Greifswald, die sogen, .wendischen' Städte, waren häufig gezwungen, mit den Waffen in der Hand die Ranbgelüste der nordischen Machthaber zu zügeln.
Am 22. Juli 1227 entrissen die Lübecker unter ihrem Bürgermeister Alexander v. Soltwedel im Bunde mit den Grafen Alf (Adolf) von Holstein und Heinrich von Schwerin in der blutigen Schlacht bei Bornhöved dem König Waldemar dem Siegreichen die deutschen Küstenlande wieder, deren er sich bemächtigt hatte. 1234 hatte Waldemar die Trave durch eine starke Kette sperren lassen, so daß den lübischen Schiffen Einfahrt und Ausfahrt abgeschnitten war. Aber der große Bürgermeister Lübecks wußte Rat. Er befahl den aus Preußen herankommenden großen Schiffen, mit starkem Winde gegen die Kette zu segeln. Als sie gesprengt und die Fahrt wieder frei war, ließ Waldemar fein größtes Schiff mit Steinen gefüllt, quer vor der Münduug der Trave versenken. Auch jetzt verzagten die wackeren Bürger nicht; sie durchstachen den ,Priwal', eine schmale Landenge, und bald nachher zerschnitten die aus Reval heimkehrenden Koggen die Sperrung der Trave. Als Waldemar nun im größten Zorne den Lübischen mit acht großen Kriegsschiffen bei Warnemünde auflauerte, begegneten ihm die Schiffe der Städter auf dem Rostocker Ties. Der Kampf entbrannte. Fünf seiner besten Koggen sah der König in Flammen aufgehen, sein Admiralsschiff mit 400 Mann Besatzung wurde von Herrn Alexander erstiegen — da sank dem kriegssreudigen Dänenkönig der Mut, und in einem Rennschifflein suchte er das Weite.
1283 bedrohte der König Erich von Norwegen die Freiheit der Ostseestädte. Da sandte der Bund der ,wendischen' Orte eine Flotte an die norwegische Küste, eine andere in den Sund, so daß den Norwegern alle Zufuhr abgeschnitten war. Als nun infolgedessen Hungersnot entstand, bequemten sich die trotzigen Feinde 1285 nicht allein
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Extrahierte Personennamen: Alexander_v Alexander Adolf Adolf Heinrich_von_Schwerin Heinrich Waldemar Alexander Alexander Erich_von_Norwegen
Extrahierte Ortsnamen: Schweden Norwegen Europas Deutschland Schweden Norwegen Wismar Rostock Stralsund Greifswald Holstein
Autor: Dreyer, Friedrich, Meyer-Wimmer, J., Meyer, Johannes
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Während einige das Wort als ,Stapelplatz' bezeichnen, da niederdeutsch ,Stallen' und ,Stapeln' gleichbedeutend sind, leiten andere das Wort ab von ,Stadel' — Hof, Herberge. „Der,Stahlhof' erhob sich auf jener Stätte, wo einst die ,Gildehalle der Leute des Kaisers' gestanden hatte. Nur etwas oberhalb von Londonbridge, der einzigen Brücke der alten Stadt, nicht weit von der Börse und der Kathedrale gelegen, bildete der Stahlhof einen in sich abgeschlossenen Teil der ehrwürdigen Metropole (Hauptstadt). Drei rund überwölbte Pforten führten durch die mehrstöckige Fa§ade (spr. Fassahde — Vorderseite) in den geräumigen Hof. Am Dache der Front (Vorderseite) breitete der Doppeladler des Reiches seine starken Schwingen aus. Hohe Ringmauern umgaben diese deutsche Festung in der englischen Hauptstadt. Und das war sehr nötig. Bei den im Mittelalter sehr häufigen Volksausständen wandte sich die Wut der erregten Volksmassen leicht auf die Teutschen und die Fläminge, aber an den starken Mauern des deutschen Hofes brach sich die tobende Brandung der wütenden Menge.
Innerhalb der Ringmauern lag die große Halle, welche zum Eß-saale diente und zugleich als Ratsstube benutzt wurde. Über ihren hohen Kaminen und deren verzierten Gesimsen waren in dichten Reihen die glänzenden, hoch in Ehren gehaltenen Silber- und Ziuugeschirre, der prächtige Hausrat der Genossenschaft, ausgestellt. Hier befanden sich auch ohne Frage viele Merkwürdigkeiten ans fremden Landen. In späterer Zeit schmückten zwei Gemälde des berühmten deutschen Malers Haus Holbein die Wände. Neben der Halle erhob sich ein Turm. Hier, in dem Untergeschosse desselben, der,Trese' oder der Schatzkammer, wurden Kleinodien von besonders hohem Werte, die teuern Gemälde
und die Urkunden der Brüderschaft aufbewahrt. Auf der entgegen-
gesetzten Seite stieß eine geräumige, steinerne Küche an die Halle; zwischen dieser und der Mauer auf der Westseite aber lag der Garten
der Kaufleute, ein grünes Plätzchen, dessen die Deutschen auch auf
fremder Erde nicht entraten wollten. Hier rasteten die thatensrohen Genossen des Hofes am Sommerabende bei einer Kanne Wein. Naturgemäß bildeten Warenspeicher und Geschäftsräume einen sehr bedeutenden Bestandteil des Stahlhoses; naturgemäß befanden sich auch Werften mit hohen Krähnen auf seinem Gebiete. Bis tief in den Strom hinein lagen hier die seltsam geformten Segelschiffe der Deutschen vor Anker; eiserne Ketten verbanden dieselben mit dem Bollwerke.
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Autor: Dreyer, Friedrich, Meyer-Wimmer, J., Meyer, Johannes
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Landes Eigenart und sein Wert für den Handelsverkehr schneller erforschen. Denn nicht allein der Trieb zu erwerben und zu gewinnen, führte unsere Vorfahren hinaus in das stürmische Leben der Fremde: tief in der Seele steckte noch ein gut Teil von der dem Germanen eigenen Wanderlust, und noch erfreute das Herz der Ruf nach Abenteuern. Namentlich die Sachsen und Friesen zeichneten sich durch diesen Zug ihres Wesens aus. Kühne Seefahrten auf ihren windschnellen ,Meerdrachen' hatten sie in älteren Zeiten zu den entlegensten Gestaden geführt, hoch in den eisigen Norden, noch über Irland hinaus drang 1040 der Wagemut einer friesischen Gesellschaft, und weniger nicht lockte der sonnige Süden die kühnen Nordlandsgesellen.
Überallhin aber begleitete sie ihr heimisches Recht, daß auch in der Fremde die Heimat sie schirmend umschließe. „Ein feierlicher Eidschwur verband die Genoffen einer Meerfahrt zu treuem Ausharren, gegenseitiger Hilfe, Gehorsam gegen das Seerecht und zuweilen zu gleichem Anteil am Gewinn. Das Schiff der norddeutschen Seefahrer war ein rundbauchiges Fahrzeug mit bauchigem Kiel, mächtigen Steven (die je Vorder- und Hinterteil des Schiffes bildenden starken Hölzer) und .hohem Bord, der nach beiden Enden stark aufsprang, mit eingehaktem Steuer, das durch eine Pinne (ein hölzerner Balken) bewegt wurde, mit hochgewölbtem rundlichen Bug (Vorderteil) und steilem Bugspriet (der übers Vorschiff hinausragende Mast) und mit einem starken hohen Mast in der Mitte. Wurde ein großes Schiff zum Krieg gerüstet, dann zimmerte man im dreizehnten Jahrhundert auf Back und Schanze (Hinterteil), über Bugspriet und Steuer ein Gerüst, darauf eine Plattform mit hölzernen Zinnen (hervorragende Teile zur Aus-und Umschau) für die Schützen und für eine Standarmbrust oder Wurfmaschine. Auch der Mastkorb hatte steuerwärts einen Ausbau mit Zinnen. Allmählich nahm das Kriegsgerüst auf Back und Schanze die Form kleiner Türme an, endlich wurde im fünfzehnten Jahrhundert auf beiden Enden der Schiffsbord erhöht um ein oder zwei Halbdecke, das Vorder- und Hinterkastell. Die Convoyschiffe, welche die Handelsflotte geleiteten, Orlogfchiffe oder Friedenskoggen (Geleitschiffe) genannt, führten Büchsen oder Bliden (Standschleudern) und außer der seemännischen Bemannung noch Wappner (Gewappnete), in Danzig um 1400 gewöhnlich vierzig bis siebzig Mann. Die technische (kunstgerechte) Leitung des Fahrzeuges hatte der Schiffer, unter ihm stauben Steuermanne, Zimmermanne, Schiffsmanne, Bootsmanne, Pntken (Schiffs-
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